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Karfreitagslösung freut Handel

Doch keine "halben Sachen" wollte die Regierung nun im Falle des Karfreitags und entschied sich den "Hohen Freitag" als persönlichen Feiertag freizugeben.

Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden – mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Dieser muss künftig 3 Monate zuvor angemeldet werden – für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert. Sollte der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers dennoch an diesem selbstgewählten "persönlichen Feiertag" freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt selbstverständlich bestehen. Damit erhält der Arbeitnehmer stattdessen einen anderen Urlaubstag.

Diese Aussage für den Handel ist wichtig: es entstehen keine zusätzlichen Kosten und die Geschäfte dürfen an diesem zweitwichtigsten Einkaufstag für den Handel offen bleiben.

Rainer Will, Geschäftsführer Handelsverband: "Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung unseren Lösungsvorschlag nun aufgegriffen hat. Dies ist die beste Lösung im Sinne aller österreichischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Damit kann der Handel seiner volkswirtschaftlichen Rolle als Beschäftigungsgeber und als Nahversorger im für den Konsumenten gewohnten Ausmaß nachkommen".

Zufrieden mit der Lösung, die nun bezüglich des Karfreitags getroffen wurde, zeigt sich der heimische Handel: „Am Karfreitag, einem sehr umsatzstarken Tag für den heimischen Handel, können die Geschäfte in Österreich geöffnet bleiben – und das ist gut so“, zeigt sich Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zufrieden. „Die nunmehr gefundene Regelung ist jedenfalls besser als andere angedachte Varianten und für einen Wirtschaftszweig, der in höchstem Maße bestrebt ist, den Wünschen der Konsumentinnen und Konsumenten zu entsprechen, von entscheidender Bedeutung“, hält der Handelsobmann fest.

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geschrieben am

26.02.2019