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Handelsverband und Gewerkschaft

Sechs Forderungen für Fairness

Gewerkschaft und Handelsverband setzen sich gemeinsam für mehr Fairness im Handel ein.

Die internationale Entwicklung großer Online-Händler ist nicht nur rasant, sie ist auch für so manchen heimischen Händler ein Hindernis im wirtschaftlichen Leben. Denn - Fairness ist nicht überall angebracht. Dem will man nun entgegentreten. Barbara Teiber von der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) und Rainer Will vom Handelsverband stellen sechs konkrete Forderungen an die Politik, um ein Gleichgewicht herzustellen. 

1. Monopole im eCommerce durch "Marktplatz-Infrastrukturgesetz" regulieren

Der eCommerce verzeichnet mittlerweile zweistellige Wachstumsraten. Hauptprofiteure sind wenige Online-Giganten. Die Marktkonzentration und die Dominanz des weltgrößten Online-Händlers Amazon steigt immer weiter. Mittlerweile wird in Österreich fast jeder zweite Euro im eCommerce bei Amazon ausgegeben.

"Wir wollen nicht den Marktplatz Amazon verbieten, sondern lediglich sicherstellen, dass der Konsument langfristig von fairen Preisen auf einem vielfältigen Markt profitiert, und Händler in einem fairen Wettbewerbsumfeld tätig sein können. Daher sollten marktmächtige Digitalkonzerne wie Amazon dazu verpflichtet werden, gewerblichen Nutzern diskriminierungsfrei Zugang zu ihren Diensten zu gewähren, Gleichbehandlung sicherzustellen und einen Teil ihrer Daten anonymisiert offenzulegen. Der Handelsverband empfiehlt hierfür eine gesetzliche Regulierung mittels Marktplatz-Infrastrukturgesetz – vergleichbar zum Telekommunikationsgesetz", erklärt Will.

Die digitale Wirtschaft und insbesondere globale Online-Giganten aus den USA und China müssen dringend klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer lückenlosen steuerlichen Erfassung unterworfen werden, um den Steuervorteil gegenüber der traditionellen Wirtschaft auszugleichen. "Der internationale Online-Handel darf nicht länger als Steuerparadies für Online-Giganten aus Drittstaaten instrumentalisiert werden", ergänzt Teiber.

2. Geplante Digitalsteuer auf Plattformumsätze ausweiten

Die österreichische Bundesregierung hat mit der Ausweitung der Werbeabgabe auf Online-Werbung einen ersten Schritt gesetzt. Jetzt braucht es aber weitere konkrete Sofortmaßnahmen, die auf nationaler Ebene umgesetzt werden können.

"Da es auf OECD-Ebene schlicht zu lange dauert, derartige Regelungen umzusetzen, schlagen wir gezielte einzelstaatliche Maßnahmen vor, die auch in anderen Staaten wie Schweden oder Deutschland bereits Wirkung zeigen. Mit der angekündigten Abschaffung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung bis 22 Euro ab 2020 ist die Bundesregierung einer langjährigen Empfehlung des Handelsverbandes gefolgt, was wir sehr begrüßen", so Rainer Will.

3. Plattformen durch Haftungen in die Pflicht nehmen

"Ab 2021 müssen Plattformen die Umsatzsteuer für ihre Versandhändler in Europa direkt abführen. Großbritannien und Deutschland sind hier vorgeprescht und haben bereits eine Plattform-Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer eingeführt. Wir empfehlen der österreichischen Bundesregierung, diesen Beispielen zu folgen", so Will.

Analog zum deutschen Modell sollten Plattformen angehalten werden, bestimmte Informationen über die Händler festzuhalten, aufzubewahren und auf Anforderung dem Finanzamt zu übermitteln. Diese Verpflichtungen ermöglichen es der Finanzverwaltung, zu prüfen, ob der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nachkommt. Die Haftung soll eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung sein.

4. "Task Force Online-Handel" einrichten

Alarmierend ist, dass es für Österreich keine validen Zahlen über mögliche Steuerausfälle durch den Online-Handel gibt. Daher ist es erforderlich, eine "Task Force Online-Handel" in der österreichischen Finanzverwaltung einzurichten. Diese soll neben der Grundlagenarbeit auch das Aufspüren "schwarzer Schafe" vorantreiben und eine intensivere Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten gewährleisten.

5. Digitale Betriebsstätte einführen

Die digitale Wirtschaft unterliegt derzeit keiner adäquaten Gewinnbesteuerung. Im europäischen Schnitt liefert sie lediglich neun Prozent an den Fiskus ab, wohingegen klassische Unternehmen 23 Prozent an Steuern bezahlen. Das liegt vor allem daran, dass viele internationale Online-Giganten hierzulande über keine physische Betriebsstätte verfügen.

Daher sollte die Bundesregierung per Gesetz "digitale Betriebsstätten" für solche Unternehmen schaffen – idealerweise auf OECD-Ebene. Diesen digitalen Betriebsstätten werden Einnahmen zugerechnet und sie könnten Ausgaben geltend machen. Der resultierende Gewinn ist analog zur klassischen Betriebsstätte zu versteuern. Diese Maßnahme ist die einzige Möglichkeit, eine tatsächliche Gleichbehandlung von Old und New Economy zu gewährleisten.

6. Gute Arbeitsbedingungen für Beschäftigte europaweit sicherstellen

"Wenn internationale Online-Riesen in Österreich für einzelne Geschäftszweige eine physische Präsenz aufbauen, dann sind österreichische Standards unbedingt einzuhalten. Lohndumping oder Union Busting, wie von manchen Branchenvertretern in internationalen Kontext bekannt, werden von uns nicht toleriert", stellt Barbara Teiber klar.

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geschrieben am

06.02.2019