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Handelsbranche: Verlustersatz kommt

Handelsbranche: Verlustersatz kommt

Seit heute, 16.12. 2020, ist die Beantragung eines Verlustersatzes für die Handelsbranche möglich.

Lange Zeit war ja unklar, warum der von der Corona-Krise und den Lockdowns "betroffene" Handel (viele Handelsbranchen außer dem Lebensmittelhandel) eine Deckelung der Umsatzverluste bei 800.000 Euro aufgebrummt bekommt. Der Handelsverband war nicht still und kämpfte für einen Verlustersatz. Dieser kann seit heute beantragt werden. "Konsum ist Psychologie", lautet ein Motto des Geschäftsführers des Handelsverbandes, Rainer Will. Diese Konsumlaune will eben mit Maske, Abstandsregel und Angst vor Ansteckung im Präsenzhandel nicht so richtig kommen. Um die Verluste abzufedern, aber noch viel mehr, um die Angestellten behalten zu können und ihnen das Weihnachtsgeld zahlen zu können, dazu braucht es Unterstützung. 

Im Detail

Österreich und Deutschland haben als erste EU-Staaten eine Genehmigung für Zuschüsse nach diesem neuen System bekommen. Dabei können Verluste, die von 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 anfallen, entweder prognostiziert oder im Nachhinein ersetzt werden. Mittelständische und große Unternehmen erhalten bis zu 70 %, Kleinstunternehmen (max. 49 Mitarbeiter) bis zu 90 % ihres Verlustes ersetzt.

"Wir freuen uns sehr, dass Finanzminister Blümel und Tourismusministerin Köstinger unsere Forderung aufgegriffen haben und der Verlustersatz bereits ab morgen beantragbar ist. Das ist eine entscheidende Liquiditätsspritze für viele heimische Betriebe und wird hierzulande tausende Arbeitsplätze absichern. Gleichzeitig hoffen wir aber noch immer, dass die EU eine Anhebung des Verlustersatzes von 3 auf zumindest 5 Millionen Euro zulässt. Auch ein beschleunigtes Verfahren bei den COFAG-Garantien wäre sinnvoll", so Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Vom Verlustersatz profitieren insbesondere jene Unternehmen, denen durch die 800.000 Euro Deckelung der EU beim Lockdown-Umsatzersatz ein gravierender Verlust entstanden wäre. Mittlerweile haben rund 50 % der heimischen Handelsbetriebe den beantragten Lockdown-Umsatzersatz erhalten. Österreich zahlt damit deutlich schneller aus als die meisten anderen EU-Länder. Eine wichtige Corona-Hilfe für die Unternehmen, wenngleich der mit max. 800.000 Euro gedeckelte Umsatzersatz bei vielen mittelständischen und größeren Händlern nur einen Bruchteil der Verluste ausgleichen kann.

b2b-Großhandel leidet 

Existenzbedrohende Ausmaße hat die Corona-Krise und insbesondere der "Lockdown light" bis voraussichtlich 7. Jänner auch für den B2B-Großhandel angenommen. Für viele Lebensmittel-, Möbel-, oder Elektrogroßhändler sowie andere Zulieferer von Gastronomie über Hotellerie ist der de facto Wegfall des gesamten Weihnachtsgeschäfts eine wirtschaftliche Katastrophe. Mehr als 190.000 Jobs im österreichischen Großhandel stehen auf dem Spiel.

Vorfinanzierungsfonds

Vor diesem Hintergrund fordert der Handelsverband einen Vorfinanzierungsfonds für Staatshilfen. Antragstellende Unternehmen sollen spätestens mit dem Inkrafttreten von Covid-Restriktionen (z.B. Lockdown) entsprechende Überweisungen in der Form von Akontozahlungen erhalten. Der Fonds könnte über die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) abgewickelt werden.

"Mit Fortdauer der Corona-Krise kämpfen immer mehr Händler mit Liquiditätsproblemen, die ihnen die Luft zum Atmen nehmen. Die Bundesregierung ist um angemessene Hilfen bemüht, die mittlerweile auch breitflächig ankommen, wie etwa der Lockdown-Umsatzersatz. Jedoch erfordert die Beantragung von Fixkostenzuschüssen, Kurzarbeit und anderer Instrumente auch das Befassen von Steuerberatern und das Einholen von Testierungen. Dadurch kommt es immer wieder zu monatelangen Wartezeiten. Um diese zu überbrücken, sollte der Staat nun den Missing Link schließen – in Form einer Vorfinanzierung mittels Akontozahlungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Restriktionen", erklärt Rainer Will.

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geschrieben am

16.12.2020