Sachlichkeit im Vordergrund
Der Handels-Kollektivvertrag ist 70 Jahre alt und beruht auf einer Tarifverordnung. Dass sich in diesen 70 Jahren die Handelswelt von Sicht der Arbeitnehmer und-geber drastisch verändert hat, liegt auf der Hand. Aus diesem Grund hat man vor einigen Jahren beschlossen, den KV komplett neu zu überarbeiten. Das Ergebnis ist hinlänglich in der Branche bekannt. Mit 1.12. 2017 ist der neue Handels-KV in Kraft getreten. "Auch wenn wir uns oft getroffen und oft gestritten haben, so sind wir zu einer Einigung gekommen", kommentiert Handels-Obmann Peter Buchmüller die Lage. Die Sachlichkeit ist für alle Beteiligten im Vordergrund gestanden und durch ein im Vorfeld geschaffenes Vertrauen konnten die bislang besten Ergebnisse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen werden.
Um die juristischen Ausdrücke und Auslegungen genau definieren zu können, ist nun ein Kommentar von Arbeits- und Sozialrechts-Experten Universitätsprofessor Günther Löschnigg in Zusammenarbeit mit Sonja Marchhart (sozialpolitische Referentin in der Bundessparte Handel der WKÖ) und Anita Palkovich (Wirtschaftsbereichssektetärin für den Handel in der GPA-djp) erschienen. Dieser Kommentar soll in vielen Fällen Klarheit schaffen, denn es handelt sich doch um die größte Kollektivvertragsreform der 2. Republik.
Mögliche Stolpersteine könnten sein:
- Reformbetrag 1 und Reformbetrag2
- karenzierte Dienstverhältnisse zum Umstiegsstichtag
- individueller Vorrückungsstichtag
- Formvorschriften für All-In-Verträge
Der kommentierte HandelsKV neu ist im im Grazer dbv - Fachverlag für Steuer- und Wirtschaftsrecht erschienen.