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19.12. werden die Geschäfte geöffnet

Handel: Öffnung am Sonntag, 19. Dezember

Man hat sich geeinigt: der Handel darf am Sonntag, 19.12., öffnen.

Falls es die pandemische Situation zulässt, hat der Bundesausschuss des Wirtschaftsbereichs Handel in der Gewerkschaft GPA einer Öffnung der Geschäfte am 4. Adventsonntag am 19.12. unter bestimmten, klar definierten Rahmenbedingungen zugestimmt. 

Die Öffnung dieses Sonntags wurde von Händlern gefordert, da die vorigen Einkaufssamstage im Handel aufgrund der Corona-Lockdown ausfallen. Die Möglichkeit der einmaligen Öffnung betrifft ausschließlich jene Geschäftsstellen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben. Die Öffnungszeiten sind von 10 bis 18 Uhr.

Weiters wurde mit der Sparte Handel der WKÖ in einem Sonderkollektivvertrag vereinbart, dass 

  • für die Überstunden an diesem Sonntag ein Zuschlag von 100 % zu zahlen ist.
  • jedenfalls Ersatzruhe zu gewähren ist, die an die Arbeitszeit anzurechnen ist.
  • Lehrlinge nicht beschäftigt werden dürfen.
  • die Kosten für Kinderbetreuung übernommen werden
  • und die absolute Freiwilligkeit gewährt ist.

Darüber hinaus wird von allen Ländern und Gremien in der Sparte Handel sowie der Gewerkschaft GPA festgehalten, dass der Zusatzkollektivvertrag keine über diese einmalige Sonntagsöffnung hinausgehende Bedeutung im Sinne einer erweiterten Sonntagsöffnung in der Zukunft haben wird.

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geschrieben am

30.11.2021