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Noch sind die Plätze leer, hoffentlich bald formiert sich die neue Regierung

Handel: nach der Nationalratswahl

Die Nationalratswahl 2024 ist vorüber. Nun gilt es für den Handel als Branche die wichtigsten Eckpfeiler an die neue Regierung heranzutragen.

Der Handelsverband hat bereits im Vorfeld der Nationalratswahlen einen 50-Punkte -Plan verfasst. Plan H sieht eine definitive Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich vor, indem man auch die Überregulierung, die oftmals von der EU ausgeht, in Schach hält. In den letzten fünf Jahren hat Brüssel rund 4x mehr Rechtsakte verabschiedet als Washington – die US-Wirtschaft hat sich deutlich dynamischer entwickelt. Das schlägt sich auch im aktuellen IMD-Ranking nieder, wo sich der Standort Österreich erneut vom 24. auf den 26. Platz verschlechtert hat.

Die jüngste HV-Händlerbefragung im Handelsverband (n=170) bestätigt, dass die Herausforderungen der Zukunft nur gemeistert werden können, wenn es sowohl national als auch auf EU-Ebene einen substanziellen Abbau des Bürokratiedschungels gibt („1-in-2-out-Regel", d.h. für jede neue regulative Belastung müssen zwei bestehende Belastungen abgebaut werden). Nun gilt es, in den kommenden Wochen eine stabile Parlamentsmehrheit zu finden, welche überfällige Maßnahmen wie die Reduktion der Lohnnebenkosten, den Abbau von Bürokratie sowie eine Arbeitsmarktreform rasch vorantreibt. Maßnahmen sind für den Handel wichtig, da gerade der Handel stark von Insolvenzen betroffen ist.

ARA steht ebenfalls für eine Entbürokratisierung

Die ARA sieht in einer Entbürokratisierung ebenfalls einen wichtigen Schritt für die Wettbewerbsfähigkeit, allerdings beeinflusst durch nachhaltige Zukunftsideen. Eine aktuelle PwC-Studie prognostiziert Österreich durch die Kreislaufwirtschaft enorme wirtschaftliche Wachstumschancen. Bürokratische Prozesse blockieren jedoch das Wachstum. Der von der ARA initiierte Senat der Kreislaufwirtschaft will dem entgegenwirken und das Potenzial nutzen und ausbauen. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit PwC stellten Mitglieder des Senats zusammen mit ARA Vorstandssprecher Harald Hauke einen Vier-Punkte-Plan für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft vor. Mit diesem an die nächste Bundesregierung gerichteten Maßnahmenpaket wäre bis 2030 eine heimische Bruttowertschöpfung von insgesamt 35 Milliarden Euro möglich.

Der Vier-Punkte-Plan für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft

Umfassende Kunststoff-Strategie

Um die EU-Ziele zur Einführung verbindlicher Quoten für recyclingfähige Verpackungen sowie den Einsatz von Rezyklaten termingerecht zu erreichen und die Vorreiterrolle Österreichs in der europäischen Kreislaufwirtschaft weiter auszubauen, ist die Entwicklung einer zielgerichteten Kunststoff-Strategie und eine proaktive Einführung einer Ökomodulation unerlässlich. „Ein zusätzlicher Bestandteil sollte dabei chemisches Recycling als Ergänzung zum mechanischen Recycling sein. Dadurch wird sichergestellt, dass Restabfallströme nicht länger durch Verbrennung verloren gehen und auch der mechanisch nicht rezyklierbare Abfall verwertet wird“, betont Alfred Berger, Vorstand der NÖM AG.

„Schengenraum“ für Kreislaufwirtschaft

Zur Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit recycelbaren Materialien innerhalb der EU sollte ein „Kreislaufwirtschafts-Schengenraum“ geschaffen werden. „Das heißt: Abschaffung der aufwändigen und langwierigen Notifizierungsverfahren sowie der Begleitdokumente bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Im Gegensatz zu Primärrohstoffen, die aufgrund der EU-Warenverkehrsfreiheit von solchen Auflagen befreit sind, stellt dies derzeit eine erhebliche Handelsbarriere dar. Durch deren Beseitigung lassen sich Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des Recyclings in der EU deutlich steigern“, erläutert Robert Nagele, Vorstand der Billa AG.

Interministerielle Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft

Die Kreislaufwirtschaft umfasst als komplexe Querschnittsmaterie verschiedene Sektoren wie Wirtschaft, Mobilität, Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Gesundheit, Umwelt und Finanzen. Um eine erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen, ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den relevanten Ministerien unerlässlich. „Auf Regierungsebene sollte daher eine interministerielle Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die in enger Abstimmung mit den europäischen Institutionen arbeitet. Dies gewährleistet eine sektor-, wertschöpfungs- und lieferkettenübergreifende Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, die nicht an nationalen Grenzen haltmacht“, führt Nagele weiter aus.

Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien

Analog zur Verpackungsentpflichtung sollte auch im Bereich der Textilien eine erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt werden. „Wir wollen das Textilrecycling wirtschaftlich kompetitiv gestalten und so die Recyclingquote in diesem Sektor signifikant erhöhen“, unterstreicht Harald Hauke, ARA-Vorstand.

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geschrieben am

30.09.2024