Handel: Energiehilfe auf nationaler Ebene
Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 bis Ende Dezember 2022 bekannt gegeben. Für das 4. Quartal wird es eine eigene Antragsphase geben. Neu hinzu in diesem Quartal kommt die Förderung von Dampf in der ersten Stufe.
Zusätzlich wurde der Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen und Betriebe präsentiert. Dieser gilt von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023.
Im Rahmen des Energiekostenzuschusses II sollen pro Unternehmen 3.000 Euro bis 150 Mio. Euro ausbezahlt werden. Insgesamt soll es 5 Förderstufen geben. In den ersten zwei Stufen, bis zu einer Fördersumme von 4 Mio. Euro, ist kein Nachweis einer MIndest-Energieintensität notwendig.
Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60% verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 % des Anstiegs an Energiekosten gefördert werden.