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Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte.

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte

Konsumenten kaufen nach der Optik, egal ob am POS oder im online-Regal. Dafür müssen die Bilder aber korrekt sein. Neu ist der Umgang mit Nutzungsrechten.

Wenn Sie das obere Bild in seinen Bann gezogen hat, dann wissen Sie, wie wichtig Bildsprache ist. Das ist auch in Onlineshops und Flugblättern so, dort müssen die Bilder eine hohe Qualität haben.

Damit das so ist, hat GS1 Austria ein Angebot entwickelt, das es ermöglicht, die richtigen und korrekten Bilder an die Händler abzuliefern: sowohl grafisch als auch rechtlich. Beides ist für eine Umsetzung in den einzelnen Web-Shops das Um und Auf. Neu ist nun der Umgang mit den Nutzungsrechten zwischen Industrie und Handel (siehe weiter unten „Was ist nun neu?“).

Denn als Industriepartner weiß man: heutzutage muss es rasch gehen, wenn Produkte im Web-Shop gelistet sein wollen. Produktabbildungen werden von den Geschäftspartnern für die

  • Produktpräsentation in Webshops, Katalogen oder Flugblatt, Zeitungsinserat des Handels, Werbebanner etc. verwendet.

In Sachen Bildqualität hat GS1 Austria jahrelange Erfahrung. Mag. Rene Schweinzger setzt sich als Verantwortlicher von GS1 Sync für laufende Verbesserungen in diesem Bereich ein. Neu ist, dass nun auch für Lieferanten die Möglichkeit besteht, die Nutzungsrechte von bereitgestellten Abbildungen zentral zu regeln.

In guter Gesellschaft

Bereits über 200 Industrieunternehmen stellen bereits Produktabbildungen im GS1 Sync bereit. Sie wissen, warum sie das tun: damit die klassischen Packshots und Abbildungen für einen Online-Shop aber auch ein Flugblatt verwendet werden können – und das problemlos. Gerade in Zeiten von Corona und wachsendem Online-Shopping ist es wert- und sinnvoll die passenden Bilder an den Handel zu liefern. Die Mindestanforderungen, die ein Bild erfüllen muss, wurden im Rahmen der ECR Guideline für Produktabbildungen festgelegt. In zahlreichen Meetings und Workshops haben viele namhafte Vertreter des österreichischen Lebensmittelhandels und der Industrie, unter Einbeziehung von Professionisten wie Fotografen, Drucktechnikern und Grafikern, ein gemeinsames Verständnis dafür geschaffen, wie Produkte des täglichen Bedarfs idealerweise zu fotografieren bzw. abzubilden sind. Zu beachten sind nämlich Kriterien wie ordentliche Produktverpackung (keine zerknüllte oder zerrissene), Hintergrund, Reflexionen und Plastizität des Produktes, Schatten und Spiegelungen, Schärfe, Farbe, etc.

Vielen GS1 Sync Anwendern fehlt dazu das Fachwissen in puncto Produktfotos, es ist auch nicht die ureigenste Aufgabe dies Wissen mitzubringen. Dazu gibt es GS1 Sync und den Experten Rene Schweinzger. Durch die Erweiterung des GS1 Sync Multimedia-Bereichs, der nun die Möglichkeit bietet, eine automatisierte Qualitätsüberprüfung im Rahmen der Bild-Bereitstellung durchzuführen, ermöglicht GS1 Austria genau diese einfache und rasche Beurteilung. Geprüft werden: Dateiformat, Dateigröße, Bittiefe, Farbdarstellung, Auflösung, Bildgröße, Beschneidungspfad (vorhanden und ob geschlossen), Anzahl an Beschneidungspunkten.

Vorteile für den Anwender

Die Vorteile des Multimedia-Bereichs umfassen unter anderem:

  • Leicht verständliches Feedback unmittelbar nach dem Bildupload verfügbar
  • Keine kostspieligen Lizenzkosten für Spezial-Software in der Bildbearbeitung
  • Qualitätscheck optimiert auf die Anforderungen aus der ECR Austria Guideline für Produktabbildungen
  • Sicherheit, dass qualitativ hochwertiges Bildmaterial bereitgestellt wird.

Was ist nun neu?

In der Vergangenheit wurden die Nutzungsrechte für digitale Inhalte wie Abbildungen, Videos usw. zwischen Industrieunternehmen und ihren Handelspartnern kaum geregelt. Rechtlich befindet man sich daher oft in einer juristischen Grauzone. Industrieun-ternehmen, die aber eine rechtliche Klärung der Nutzungsrechte mit ihren Geschäftspartnern durchgeführt haben, konnten eine Lösung meist nur mit sehr viel individueller Abstimmung und nach unzähligen Abstimmungsrunden mit juristischer Unterstützung erreichen. Das ist mühsam und kostspielig für alle Beteiligten.

Der Prozess

Um hier Erleichterung zu schaffen, erweiterte GS1 Austria das Leistungsportfolio und bietet nun allen Lieferanten die Möglichkeit, die Nutzungsrechte von digitalen Inhalten wie z. B. Abbildungen, die in Verbindung mit GS1 Sync bereitgestellt werden, zentral zu regeln. GS1 Austria schloss dafür mit namhaften Handelsunternehmen wie REWE International AG, SPAR Österreich oder METRO C&C Österreich Vereinbarungen, die eine solche zentrale Abwicklung ermöglichen. Grundlage für diese Vereinbarung war eine intensive Diskussion im Rahmen der ECR Austria Arbeitsgruppe Bild- & Mediadatenbank. Zur Entwicklung der Vereinbarung leisteten namhafte Industrie- und Handelsunternehmen einen wesentlichen Beitrag. Ziel war es, eine maßgeschneiderte Lösung für die Bedürfnisse der österreichischen Community zu erarbeiten.

Das Ergebnis

Folgende Vorteile ergeben sich für Lieferanten durch die neue Lösung:

  • Keine zusätzliche individuelle Abstimmung mit einzelnen Handelspartnern mehr nötig
  • Einheitliche und klare rechtliche Rahmenbedingungen
  • Die rechtliche Vereinbarung wurde im Konsens mit Industrie- und Handelsvertretern im Rahmen von ECR Austria erarbeitet (alle digitalen Inhalte; inhaltliche, sachliche und örtliche Nutzung; Weitergabe; Kündigungsfristen,…)

 

Weitere Informationen

MMag. Rene Schweinzger
Leiter GS1 Sync Vertrieb
T: +43 / 1 / 505 86 01 – 145
E: schweinzger@gs1.at

www.gs1.at/gs1-sync

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geschrieben am

11.12.2020