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Spartenobmann Handel Rainer Trefelik

Fixkostenzuschuss für saisonale Ware

Ab 19. August können Anträge gestellt werden. Es gibt einen Fixkostenzuschuss für saisonale, nicht verkaufte Ware, auch im Modehandel.

Für saisonale Artikel wie Mode, die nach der Saison nur mehr schwer oder gar nicht verkauft werden können, kann auch der Fixkostenzuschuss beantragt werden. Dafür können ab 19. August Anträge gestellt werden.

Gemeinsam mit Finanzministerium und der Wirtschaftskammer konnten wichtige Klarstellungen und Vereinfachungen im Rahmen der bestehenden Vorausetzungen zur Antragstellung zum Fixkostenzuschuss für saisonale Waren erreicht werden: Handelsobmann Rainer Trefelik zeigt sich erfreut darüber, „dass das Finanzministerium in den FAQs zu den Richtlinien zum Fixkostenzuschuss klargestellt hat, wie saisonale Ware bewertet und bei der Antragstellung ab 19. August berücksichtigt werden kann. „Dadurch wurden etwaige Fehlinterpretationen und Missverständnisse bei der Stellung des Antrags betreffend der saisonalen Ware zu einem überwiegenden Teil beseitigt und damit für rund 6400 Unternehmen der modischen Branchen Rechts- und Planungssicherheit geschaffen“, so Trefelik weiter.

„Die Klarstellung kommt zum richtigen Zeitpunkt, weil die Unternehmen neben sonstigen Zahlungsverpflichtungen demnächst auch die Rechnungen für die kommende Winterware zu begleichen haben“, berichtet Trefelik, aus der Praxis. Die Präzisierung sieht er als wichtige Basis für alle Beteiligten: Die Bewertungsvereinfachung macht die Abwicklung des Zuschusses sowohl für Unternehmerinnen und Unternehmen als auch für den Bund transparent und nachvollziehbar.

Was ist der Fixkostenzuschuss genau?

Beim Fixkostenzuschuss ersetzt die Regierung neben Strom und Miete auch Kosten für verderbliche Ware - und eben auch für saisonale Ware wie Mode. Voraussetzung ist, dass die Ware aufgrund der Coronakrise mindestens 50 % ihres Werts verliert, wie es in den Richtlinien des Ministeriums heißt. "Saisonale Ware bezeichnet eine Ware, die im Zuge eines immer wiederkehrenden Zeitabschnitts eines Jahres besonders nachgefragt wird." Je nach Umsatzentgang bekommen Unternehmen bis zu 75 Prozent ihrer Fixkosten vom Staat.

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geschrieben am

24.07.2020