EU: Überwachung unlauterer Handelspraktiken
Am 17. April 2019 erließen das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 1. Mai 2021 in ihren nationalen Rechtsrahmen umzusetzen und sie sechs Monate später anzuwenden. Die Kommission führt jährlich Umfragen über die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen durch.
Diese Umfrage der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission wird in allen Mitgliedstaaten durchgeführt. Bei der Zielgruppe handelt es sich um die unter diese Richtlinie fallenden Lieferanten der verschiedenen Stufen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette.
Das Ausfüllen dieses Fragebogens dauert etwa 10 Minuten. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 17. Dezember 2024 möglich.
Hier geht es zur Umfrage (auch auf Deutsch möglich).