EU stimmt für Lieferkettengesetz
Eine abgeschwächte Version des EU-Lieferkettengesetzes hat die Hürde genommen: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) stimmte am 15. März 2024 für das Menschenrechtsvorhaben. Damit kann die Richtlinie noch vor der Europawahl im Juni verabschiedet werden.
Die EU hatte im Trilog-Verfahren eigentlich bereits im Dezember 2023 einen Kompromiss gefunden. Mit einem stark ausgehöhlten weiteren Kompromissvorschlag gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das EU-Lieferkettengesetz zu sichern. Deutschland und Österreich enthielten sich bei der Abstimmung.
Im Vergleich zur Trilog-Fassung sind die Einschnitte folgende: Das Gesetz soll erst 2032 vollumfänglich gelten – und auch das nur für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden mit einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Damit gilt das EU-Lieferkettengesetz für rund 5.500 Unternehmen in der EU (ein Drittel der ursprünglichen Anzahl).
Auch bei den Sorgfaltspflichten für die nachgelagerte Lieferkette gab es nochmals Einschränkungen. Diese betreffen beispielsweise die Verwendung von Pestiziden oder die Entsorgung von Abfällen.