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Gregor Herzog, Geschäftsführer von GS1 Austria

EU: GS1 Austria trägt zur Lösung bei

Wenn es um das Dickicht der EU-Regulatorien geht, so kann GS1 Austria in vielen Punkten helfend eingreifen.

Gregor Herzog, Geschäftsführer bei GS1 Austria und die letzten Jahre auch Vorsitzender von GS1 in Europe hat durch seine Funktionen einen besonderen Einblick in die Dynamik der EU-Regularien. Für viele Industrie- und Handelspartner ist es ein Dickicht an Informationen, durch das sie durchmüssen. Es bleibt wohl keinem Unternehmen erspart sich mit den neuen Richtlinien und Verordnungen auseinanderzusetzen. GS1 Austria kann hier unter die Arme greifen, vor allem, wenn es um Identifikation, Stammdaten und Netzwerke geht. „Wir können zwar keine schlüsselfertigen Lösungen anbieten, aber wir haben die Werkzeuge und können einiges an Erfahrung aus unserem Haus beitragen“, so Gregor Herzog. Werden GS1 Standards verwendet, bleiben  die Lock-In-Effekte gering, was bedeutet, dass sich GS1 Austria Kunden durch die bereits vorhandenen Services weniger in Abhängigkeiten begeben.

EUDR – zumindest ein Jahr verschoben

Die Entwaldungsverordnung der EU (Regulation on Deforestation-free Products, kurz EUDR) wurde aufgrund der Entscheidung der EU-Kommission verschoben. Nun gilt: Große Marktteilnehmer und Händler müssen die sich aus dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen ab dem 30. Dezember 2025einhalten, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben. Diese zusätzliche Zeit erlaubt den betroffenen Unternehmen in aller Welt, die Vorschriften von Anfang an reibungslos umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben.
„Wir empfehlen dringend sich als Unternehmen mit der EUDR auseinanderzusetzen. Diese sehr relevante Regelung, die dynamische Daten verlangt, ist für sehr viele Unternehmen Neuland“, so Herzog. Denn die Daten, die dafür benötigt werden, um die EUDR zu erfüllen, gehören NICHT zu den Stammdaten, es handelt sich um neue Daten und neue Attribute auf der Chargenebene.

Dynamische Daten ändern sich laufend, konkret von Charge zu Charge. „Nehmen wir das Beispiel Kakao. Bei der Verwendung des Rohstoffes muss man Geodaten übermitteln, um zu beweisen, dass keine Abholzungen vorgenommen wurden“, erklärt Herzog. Die Verantwortung liegt beim Inverkehrbringer des Produktes und diese Verantwortung kann man nicht delegieren.

„Die Werkzeuge von GS1 sind vorhanden, es gibt aber einige Herausfor­derungen in der praktischen Umset­zung zu meistern“, so Herzog. „Deshalb planen wir eine ECR-Arbeitsgruppe zur EUDR, um eine gemein­same Branchenlösung inklusive Guideline für eine praxisnahe Umsetzung der EUDR-Sorgfaltspflichten zu erarbei­ten“.

PPWR – tendiert zu statischen Daten

Ganz anders verhält es ich bei der PPWR, der Packaging & Packaging Waste Regulation. Die EU-Verpackungsverordnung PPWR zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen durch Verpackungen zu reduzieren. Sie legt etwa fest, dass bis 2030 alle Verpackungen in der EU recycelbar sein müssen. Die Verordnung fordert von Unternehmen, einschließlich von Online-Händlern, das Design und die Materialnutzung anzupassen, um das Recycling und die Wiederverwendung zu steigern. Wesentliche Aspekte umfassen die Verringerung des Verpackungsgewichts, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und den Richtlinien der erweiterten Herstellerverantwortung nachzukommen. Ihre Umsetzung wird für 2026 erwartet, nachdem sie im EU-Parlament verabschiedet wurde.

„Dabei wird jedes Unternehmen Daten zu den Verpackunen brauchen, unsere Plattform GS1 Sync ist dafür bereits gerüstet. “, so Gregor Herzog. „Wir sind eben gut bei Identifikationen der Produkte und dem Stammdatenaustausch“. Das ist die Domaine von GS1 Austria und startet bei Paletten, die zum Transport genutzt werden und geht bis zum Produkt selbst.

PPWR: Viele Kapitel, viele Säulen

Auch bei GS1 Austria musste man sich lange mit dem Thema beschäftigen, denn es kommen laufend neue Faktoren dazu. Aufbauend auf dem Referenzwert von 2018 muss der EU-Verpackungsmüll bis 2040 um 15% reduziert werden.
Als Verordnung ist die PPWR  direkt in den Mitgliedsstaaten anzuwenden. „Eine Harmonisierung soll dadurch kommen, das heißt eine gegenseitige Angleichung der Verpackungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten steht vor der Tür“.

Die Säulen, wie man zu einer Reduzierung der Verpackung kommt sind:

  • Verringerung und Verbot von Verpackungen (Gewichtsreduktion, keine großen Verpackungen, weniger Luft in Verpackungen,…)
  • Förderung von Mehrweg (Getränke, Take Away,…)
  • Recycling (Sammelquoten erhöhen, …)

GS1 Sync liefert jene Daten, die beschreiben, woraus Verpackungen bestehen. Diese werden an alle Unternehmen in der Kette weitergegeben, vor allem auch an die Recyclingfirmen. Die Idee eines Wettbewerbes (Lizitation), welche Verpackungen die ökologischsten sind, steht im Raum, um Ideen zur nachhaltigen Verpackung zu befeuern.

Lieferkettengesetz: Transparenz entlang der Supply Chain

Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist eine Richtlinie, die hinterfragt, ob die Sorgfaltspflichten der Lieferanten erfüllt sind. Dabei geht es nicht nur um ökologische, sondern auch um soziale Attribute. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, negative Auswirkungen ihres Wirtschaftens auf Umwelt, Wertschöpfungskette und Menschenrechte zu verringern bzw. zu vermeiden. „Der österreichische Gesetzgeber wird hier noch ausformulieren müssen“, so Herzog, „aber im Grunde geht es auch hier um Identifikationen.“

Die Berichtspflicht für größere Unternehmen steht mit 2027 an. Später wird es mit Sicherheit auch auf kleinere Unternehmen heruntergebrochen Hierzu wurde eine ECR-Arbeitsgruppe gegründet, Ziel ist eine einheitliche Vorgehensweise für die Branche zu erarbeiten, von der Risikoanalyse bis zum Datenprofil .

Digital Product Passport: betrifft alle Non Food Sortimente

In der Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, kurz ESPR) ist die Einführung eines Digitalen Produktpasses (DPP) für Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder importiert werden, vorgesehen. Dieser soll helfen, Daten zu einem Produkt, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Produktion bis zur Entsorgung anfallen, zur Verfügung zu stellen – vergleichbar mit einem Reisepass. Und zwar nicht nur Verbrauchern, sondern auch Behörden, Reparatur- und Recyclingbetrieben. Ziel ist die Unterstützung der Transformation auf eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.

Der Digitale Produktpass gilt ab 2027 EU-weit, zuerst für Batterien und Akkus. Später kommen Textilien dazu. „Und in weiterer Folge werden etwa auch Waschmittel auf der Agenda stehen“, erklärt der GS1 Profi. Es handelt sich um eine Verordnung, bei der GS1 insgesamt eine große Rolle spielt: Welche Daten müssen mit einem Produkt mitgeliefert werden? Wie wird die Verbindung zwischen dem physischen Produkt und der zugehörigen Information, dem DPP hergestellt? Der Zugriff auf die standardisierten Daten funktioniert über einen Datenträger, z. B. einen QR Code.

Mehr Information zur Nutzung von GS1 Standards für die Kreislaufwirtschaft der EU finden Sie HIER

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geschrieben am

06.12.2024