EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben
Aufatmen bei Industrie und Handel: Die Entwaldungsverordnung der EU (EU Deforestation Regulation (EUDR) wurde um 12 Monate verschoben.
Die Kommission veröffentlicht am 2. Oktober 2024 zusätzliche Leitlinien und einen stärkeren Rahmen für die internationale Zusammenarbeit, um globale Interessenträger, Mitgliedstaaten und Drittländer bei ihren Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu unterstützen.
Angesichts der Rückmeldungen internationaler Partner über ihren Stand der Vorbereitungen schlägt die Kommission ferner vor, den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen. Sollte dies vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden, würde das Gesetz am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Da alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit sind, können die zusätzlichen 12 Monate als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Die EU betont: Der Verlängerungsvorschlag stellt in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in Frage, wie von den gesetzgebenden Organen der EU vereinbart.
„Wir begrüßen die Verschiebung, da sie den Bauernfamilien in den Ursprungsländern und den Unternehmen in Europa die nötige Zeit gibt, sich auf diese einschneidenden Veränderungen vorzubereiten. Wichtig ist, dass die Herausforderungen fair verteilt werden und nicht die schwächsten Glieder der Lieferkette die Kosten tragen“, sagt Hartwig Kirner, Geschäftsführer von Fairtrade Österreich.
"Als Nahversorger und Teil der kritischen Infrastruktur Europas bedarf es aus Sicht des österreichischen Handels Verbesserungen und Klarstellungen, um sowohl den Ansprüchen der Verbraucher als auch jenen der Lieferanten und Produzenten gerecht zu werden und einen tatsächlichen Mehrwert für die Umwelt zu schaffen. Daher begrüßen wir die heute von der EU-Kommission angekündigte zusätzliche Übergangsfrist von zwölf Monaten, um eine ordnungsgemäße Umsetzung zu gewährleisten“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.
„Der Druck, den wir als Wirtschaftskammer, aber auch die Kollegen aus Deutschland ausgeübt haben, zeigt Früchte: Die Europäischen Kommission möchte die Übergangsfrist für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung um ein Jahr verlängern, was die dringend notwendige Zeit bringt, die die Handelsbetriebe zur Vorbereitung brauchen“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel WKÖ. Zudem sollte der Aufschub genutzt werden, um die Verordnung noch einmal zu überarbeiten. „Und dabei reicht es nicht, nur ein wenig nachzujustieren. In der derzeitigen Form enthält die Verordnung noch zu viele Unklarheiten, die es zu beseitigen gilt.“
"Der angekündigte Aufschub ist inakzeptabel. Die Auswirkungen der Klimakrise waren selten so deutlich wie heuer und immer noch werden Menschen durch Abholzungsprojekte gewaltsam vertrieben”, sagt Maria Hammer, Südwind-Sprecherin für Waldschutz. “EU-Mitgliedstaaten sind die zweitgrößten Importeure von Produkten aus Waldzerstörung. Anstatt Verantwortung zu übernehmen, knickt die EU-Kommission vor der Forst-Lobby ein und öffnet Naturzerstörung und Menschenrechtsverletzungen weiterhin Tür und Tor.”
"Dass die EU-Kommission vorgeschlagen hat, die EU-Entwaldungsverordnung zu verschieben, ist unausweichlich, um ein absolutes Chaos in den europäischen Forst-, Holz-, Agrar- und Lebensmittel-Wertschöpfungsketten zu vermeiden. Tatsache ist nämlich, dass die für die Umsetzung notwendigen Erfassungssysteme noch bei weitem nicht ausgereift sind und auch die versprochene Risikoeinstufung der Mitgliedsstaaten bisher nicht erfolgt ist", betont Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.