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Srohhalme Pixabay

Plastikverbot beschlossen

Wie zu erwarten hat das EU-Parlament am 24. Oktober 2018 für das Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik abgestimmt.

Eine Chronologie: Am 28. Mai 2018 hat die Kommission ihren Vorschlag für den Entwurf einer Richtlinie über Einwegkunststoffe vorgelegt, mit der die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte wie etwa Teller, Besteck, Strohhalme, Haltestäbe für Luftballons oder Wattestäbchen aus Plastik auf die Umwelt – insbesondere die aquatische Umwelt – vermieden und verringert werden sollen. Die Produkte werden nur einmal verwendet und weggeworfen. Zu diesem Zweck sollen mit dem Text bestimmte Abfallvermeidungs- und Abfallbewirtschaftungsziele und entsprechende Maßnahmen in Bezug auf Einwegkunststoffartikel, die an den Stränden in der Union am häufigsten zu finden sind, und auf kunststoffhaltiges Fanggerät festgelegt werden. Diese Gegenstände sind eine Hauptquelle der Verbreitung von Plastik in der Umwelt, und ihr Anteil an den Meeresabfällen wird auf 50 % geschätzt.

Nach der Übermittlung des Vorschlags wurde bereits auf der Tagung des Rates "Umwelt" im Juni breite Unterstützung für umgehendes Handeln in diesem Bereich bekundet. Die Ratsarbeitsgruppe hat den Vorschlag und die dazugehörige Folgenabschätzung geprüft und sich dabei hauptsächlich auf technische Fragen konzentriert.

Generell bestand starker Druck, schnell voranzukommen, um die Verhandlungen zwischen den beiden Gesetzgebern zu eröffnen, damit der Richtlinienentwurf noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2019 angenommen werden kann, so eine Zusammenfassung aus dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus.

Resultate

Die Abgeordneten haben auch Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol in die Liste der verbotenen Produkte aufgenommen.

Der Verbrauch mehrerer anderer Artikel, für die es keine Alternative gibt, muss von den Mitgliedstaaten bis 2025 um mindestens 25% verringert werden. Dazu gehören Einweg-Burgerboxen, Sandwichboxen oder Lebensmittelbehälter für Obst, Gemüse, Desserts oder Eis. Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung von Produkten fördern, die für Mehrfachnutzung geeignet sind und, wenn sie zu Abfällen geworden sind, zur Wiederverwendung und zum Recycling vorbereitet werden können. Zu diesem Zweck sollen sie auf nationaler Ebene Pläne erarbeiten.

Bis 2025 müssen 90% aller anderen Plastikartikel wie Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff getrennt eingesammelt und recycelt werden

Kritik

Aus der Wirtschaftskammer Österreich meldet sich der Umweltexperte Dr. Stephan Schwarzer zu Wort. 

„Hier wird das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt und das eigentliche Ziel, das falsche Wegwerfen von Müll zu vermeiden, nicht erreicht. Das Problem kann nur an der Wurzel gelöst werden, durch eine funktionierende Abfallerfassung und das Umweltbewusstsein der Menschen“, so Schwarzer. In Teilen der Welt fehlt eine Basis-Infrastruktur für Abfallerfassung und Abfallrecycling, von dort kommen die Abfälle in die Umwelt und letztlich in die Meere.

Positiv hervorzuheben ist, dass das Plenum richtig erkannt hat, dass der Hersteller keinesfalls für Kosten verantwortlich gemacht werden kann, auf die er keinen Einfluss nehmen kann.  Der Vorschlag der Kommission hinsichtlich der Kostentragung für das „Littering“ wurde richtigerweise einschränkt, sodass Unternehmen nicht für Aufräumaktionen jeglicher Art herangezogen werden können. Die Einschränkung geht aber nicht weit genug, sodass zusätzliche Kosten den Verbrauchern aufgebürdet werden.  Schwierig für die Umsetzung der teils einschneidenden Maßnahmen sind unklare Definitionen – diese sind im Vorschlag der Kommission zahlreich zu finden. Unternehmen, die beispielsweise in die Weiterentwicklung und Forschung ihrer (Kunststoff-)Produkte investieren, benötigen ausreichende Rechtsicherheit. „Im EU-Parlament hat man nun zwar Manches etwas klarer formuliert. Dennoch bleibt nach wie vor ein zu großer Interpretationsspielraum offen, das bedeutet Rechtsunsicherheit“, so Schwarzer. 

Kritisch sieht die WKÖ die Anordnung, dass Verschlüsse fest mit der Getränkeflasche verbunden sein müssen. Im Vergleich zum Kommissionsentwurf hat man hier im Plenum des EU-Parlaments zwar etwas entschärft, jedoch bedeuten derartige Produktvorgaben im Ergebnis einen Mehrverbrauch an Kunststoff. Damit verbunden sind außerdem hohe Investitionen in Produktionsanlagen, um die technische Umsetzung zu garantieren. Dazu kommt, dass die Maßnahme „wenig Mehrwert bringt, da bereits jetzt ein sehr hoher Prozentsatz an Getränkeflaschen mit Verschluss retourniert wird“, erklärt Schwarzer.

Im Zusammenspiel mit der ebenso im Vorschlag enthaltenen Vorgabe zur getrennten Sammlung von 90% aller Kunststoffflaschen ist die Regelung erst recht zu hinterfragen. Die

Mitgliedstaaten brauchen mehr Flexibilität bei der Erreichung dieses Zieles. „Man sollte bei den bewährten Recyclingzielen bleiben, die von den Konsumenten sehr gut angenommen werden und die ökonomische Optimierung der Logistik und der Sortiertechnologien ermöglichen“, sagt der WKÖ-Experte.

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geschrieben am

25.10.2018