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22 Euro Grenze fällt erst mit Mitte 2021

Endlich Aus für 22-Euro-Grenze

Doch leider erst mit Mitte 2021. Die Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen aus Drittstaaten unter 22 Euro wird gestrichen – aber erst per 1. Juli 2021.

Ein langes Hin und Her – nun kommt das endgültige Aus für die Steuer-Freigrenze von Paketen aus Drittstaaten, allerdings erst ab 1. Juli 2021. Hier haben sich Konsumenten und Drittstaaten Geld erspart, die europäischen Staaten haben allerdings Geld verloren – in Form von Steuern.

Bei den so genannten Kleinsendungen fällt keine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, was heimische Händler gegenüber Online-Händlern aus Drittstaaten ins Hintertreffen führt. Vor allem billige Versandprodukte aus China werden so kostengünstig vertrieben. Sendungen werden von den asiatischen Händlern oftmals falsch deklariert und die Freigrenzen-Regelung so unrechtmäßig ausgereizt.

Die Verschiebung des EU-Mehrwertsteuerpaketes ist aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Anpassung der nationalen IT-Systeme in einigen Mitgliedstaaten unumgänglich geworden und wurde bereits von den Botschaftern der Mitgliedstaaten bei der EU befürwortet. Für den europäischen Handel bedeutet das, dass die 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten nicht mit 1. Jänner 2021, sondern national erst ab 1. Juli 2021 abgeschafft werden kann. 

Die Streichung der Freigrenze für Online-Bestellungen bei Händlern aus Drittländern bedeutet, dass Pakete künftig ab dem ersten Cent zu versteuern sind. 

Nach Österreich werden rund 8 Millionen Kleinsendungen importiert. Den Mitgliedstaaten entgehen durch die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung jährlich 1 Milliarde Euro. In Österreich wird der Steuerentgang auf 150 Millionen Euro geschätzt.

Andere Mitgliedsstaaten, wie z.B. Schweden, haben die ungleichen steuerlichen Bedingungen längst erkannt und die Freigrenze bereits vor Jahren abgeschafft.

Sowohl Handelsverband als auch WKO – Sparte Handel begrüßen selbstverständlich die Umsetzung, bedauern trotzdem den verschobenen Start der Umsetzung. Rainer Trefelik, neuer Obmann der Bundessparte Handel fordert sogar die Freigrenze auf nationaler Ebene wie ursprünglich geplant, ab 1.Jänner 2021 abzuschaffen und keine Verschiebung vorzunehmen. 

Doch Vorsicht sei trotzdem schon jetzt geboten: Um den österreichischen Handel, der besonders unter den derzeitigen Unterfakturierungen aus Drittstaaten leidet, in der Zeit bis zur tatsächlichen Einführung zu unterstützen, hat das Finanzministerium in Abstimmung mit dem Handelsverband ein entsprechendes Maßnahmenpaket geschnürt.

So werden ab sofort monatlich Schwerpunktkontrollen des Zolls im Bereich der Kleinsendungen aus Drittstaaten durchgeführt. Das Risikomanagement wird mittels Risikoprofilen in den IT-Systemen des Zolls, aber auch der Post laufend verbessert und führt vermehrt zur Aufdeckung von Unterfakturierungen. Dank der Kooperation von Post und Zollverwaltung wird Österreich auf die ausnahmslose Besteuerung von Importsendungen gut vorbereitet sein. 

Bei den Schwerpunkteinsätzen wird die operative Zollaufsicht künftig den Fokus verstärkt auf Unterfakturierung, als Geschenke deklarierte Sendungen, die Angabe falscher Herkunftsländer sowie verbotene und beschränkte Waren legen. 

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21.07.2020