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Eingeleiteter Reboot

Eingeleiteter Reboot

Langsam dürfen Geschäfte wieder öffnen, die Verletzten müssen versorgt werden.

Mit Osterdienstag, 14. April – in den USA kurioserweise der „Gardening Day – durften Händler in Österreich bis zu einer Geschäftsgröße von 400 m2 sowie Baumärkte unabhängig der Größe wieder öffnen. Alle Maßnahmen wie die Einhaltung von großen Abständen zueinander und Maskenpflicht sind selbstredend. 

Standort+Markt hat sich gemeinsam mit der JKU in Linz den „Wachkoma-Patienten Handel“ angesehen. Anstelle von 59 % bzw. rd. 22.400 geschlossenen Einzelhandelsgeschäften sind es nun nach Ostern nur mehr 22 % bzw. rd. 8.100, die bis zur nächsten angekündigten Reboot-Phase im Mai geschlossen bleiben. Diese 22 % der Shops machen aber rund 44 % der gesamten Verkaufsfläche im Einzelhandel aus. Besonders profieren werden von der schrittweisen Öffnung die kleinstrukturierten City- Retail-Lagen. 

Nach Ostern konnten umgerechnet somit rd. 14.300 Einzelhandelsgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 3,3 Mio. m2 wieder aufsperren. Das entspricht 38 % aller Geschäfte und 24 % der Verkaufsfläche im österreichischen Einzelhandel. 

Einkaufszentren (Shopping Malls) sind vom „Kleinflächen- und Baumarkt-Reboot“ ausgenommen. Damit müssen (ganz abgesehen von Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben in den Centern) rd. 2900 Einzelhandelsgeschäfte mit weniger als 400 m2 Verkaufsfläche geschlossen bleiben. Das Verkaufsflächenvolumen dieser noch immer geschlossen zu haltenden (kleinen) Einzelhandelsgeschäfte in den Centern beläuft sich auf rd. 400.000 m2. Hingegen dürfen kleinflächige Geschäfte unter 400 m2 in Fachmarktzentren (Retail Parks) öffnen. 

Rd. 8.100 flächenmäßig größere Geschäfte (über 400 m2) und Outlets in Einkaufs- und Fachmarktzentren mit einer Gesamtverkaufsfläche von knapp 6,1 Mio. m2 müssen hingegen weiterhin geschlossen bleiben und dürfen erst ab 2.Mai wieder öffnen. Das bedeutet, dass den Konsumenten die restlichen 22 % aller Einzelhandelsgeschäfte, die (nicht zuletzt aufgrund des flächenintensiven Einrichtungssektors!) immerhin 44 % der gesamten Einzelhandelsverkaufsfläche ausmachen, erst wieder ab Mai für ihren Einkauf zur Verfügung stehen werden. 

Die Umsatzverluste im stationären Einzelhandel reduzieren sich durch die schrittweise Öffnung ab 14.April von rd. € 100 Mio. (brutto) auf rd. € 80 Mio. pro Tag bis Ende April. Das heißt, dem Einzelhandel entgehen nicht mehr 46 % der saisonal üblichen Umsätze im Zuge des Shutdown, sondern „nur“ mehr 34 %. 

Wer profitiert?

92 % der insgesamt rd. 12.400 Einzelhandelsgeschäfte in den zentralen Innenstadtbereichen Österreichs (exkl. Shopping-Malls) weisen weniger als 400 m2 Verkaufsfläche auf. Die Ausnahmeregung ab 14.April hat daher insbesondere zentrale Auswirkungen auf den City-Handel und nicht zu vergessen auf das Stadtbild. 

Den Mode- und Schuhhandel trifft die Corona-Krise besonders hart. Das gesamte Fashion-Segment leidet in Zeiten von Social Distancing und HomeOffice an einer geringeren Nachfrage. Sowohl in den kleinen Boutiquen als auch im filialisierten Modehandel war gestern vergleichsweise wenig los. In A-Lagen wie der Mariahilferstraße verzeichnen die Händler Frequenzrückgänge von ca. -40%, in B- und C-Lagen sogar -50 bis -90% im Vergleich zu einer Durchschnittswoche vor Corona. Allerdings gibt es auch hier Nischenanbieter (etwa für Stoffgesichtsmasken oder Nähbedarf) die einen überdurchschnittlichen Andrang verzeichnet haben. Große Nachfrage verzeichnet derzeit auch der Handel mit Kindertextilien.

Empfehlungen und offene Fragen

Auch aufgrund dieser unterschiedlichen Öffnungen an sich und auch Öffnungszeiten hat der Handelsverband schon im April empfohlen, dass alle Händler ihre Geschäfte mit 14. April öffnen dürfen – selbstverständlich unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen. Jetzt kennt sich nämlich niemand mehr aus und es gibt erneuten Grund zum Einkauf im Internet. Viele der vom Corona-Shutdown betroffenen Unternehmen – mit immerhin 490.000 Beschäftigen – haben natürlich versucht, den Internethandel zu forcieren. Einen Teil der Umsatzverluste kann man damit schon auffangen, allerdings reden wir hier von maximal rund 50 Millionen Euro. Generell verzeichnet der heimische Onlinehandel aktuell zwei- bis dreistellige Umsatzsteigerungen bei Haushalts- und Sportgeräten, sowie bei Spielekonsolen, Drucker, Wandfarben und Spielzeug. Sortimentsbereiche wie Mode und Schuhe schwächeln hingegen.

Erfreulich ist aber, dass ein deutlich gestiegenes Interesse seitens der Konsumenten am regionalen Einkauf besteht.

Offene Fragen

Genau deshalb appelliert der Handelsverband an die Politik, auch die eCommerce-Plattformen aus Drittstaaten in die Pflicht zu nehmen. Am besten durch Einführung einer Plattformhaftung auf Produktfälschungen; auf die Entrichtung der Mehrwertsteuer; sowie auf die Entrichtung der Abfallentsorgungsgebühren.

Zwei offene Fragen richten sich an das Gesundheitsministerium: 

  • Warum ist Click&Collect nicht für alle Händler ab sofort erlaubt?
  • Wenn Händler trotz Öffnungserlaubnis ihre Geschäfte bis auf weiteres aus betriebswirtschaftlichen Gründen geschlossen halten – können sie weiterhin COVID-19 Förderungen (z.B. Zuschüsse) beziehen?
     

Die gute Nachricht heißt für den Handel außerdem: Medizin-, als auch Einmal- und Stoffmasken werden von der 20%igen Umsatzsteuer befreit.

 

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geschrieben am

17.04.2020