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Mag. Gregor Herzog, Geschäftsführer der GS1 Austria

Digitaler Produktpass: Linear zu Circular

Vom Wegwerfprodukt hin zum intelligenten Kreislauf: der Digitale Produktpass macht es möglich.

Im Rahmen des Green Deals und dem Ziel der EU bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, ist nun die EU dem Ziel mit einem Entwurf einer EU-Verordnung (fließt direkt in nationales Recht ein) ein großes Stück näher gerückt. Der Digitale Produkt Pass (DPP) beschreibt bis ins Detail die Zusammensetzung eines Produktes, um es nach Gebrauch wieder in den Kreislauf zurückzuführen. Die offenen und globalen GS1 Standards erweisen sich dabei als ideales Werkzeug, um den weg eines Produktes von linear zu circular zu bringen. „Früher sprach man von take, make and dispose, was soviel heißt wie produzieren, benutzen und wegwerfen“, so Mag. Gregor Herzog, Geschäftsführer GS1 Austria und aktuell auch Vorsitzender von GS1 Europe. Das Ziel ist jedoch: Re-Design, Re-Produce, Re-Use, Re-Cycle bei einem Produkt zu schaffen. Der Grund liegt auf der Hand: zum einen geht es um Nachhaltigkeit im Sinne der Umwelt, aber vor allem auch um ein Erreichen einer gewissen Unabhängigkeit von Rohstoffen aus der ganzen Welt.

Dieser Pass soll in Zukunft sämtliche Komponenten eines Produkts und deren Herkunft dokumentieren und so für mehr Information sorgen. Für Gregor Herzog soll der DPP auch „den Lebenszyklus eines Produkts verlängern. Denn: Je mehr ich über ein Produkt weiß, umso besser kann es repariert, upgegradet oder neuen Verwendungszwecken zugeführt und so seine Lebensdauer erhöht werden“.

Ausgenommen vom DPP sind Lebensmittel selbst (sie richten sich nach dem farm-to-fork-Prinzip), Futtermittel und Pharmacy- bzw. medizinische Produkte. Alle anderen Produkte müssen einen DPP haben. Den Start machen Batterien. Sie müssen bis zum 1.1. 2026 einen DPP haben. Den Anschluss macht die Textilbranche, für aufgrund der Zusammensetzung der Materialien komplizierter werden könnte. Es folgen Electronics, Baustoffe, aber auch noch Drogerie-, Wasch-, Putz,- Reinigungsmittel – mit Sicherheit noch in den 20er-Jahren.

Der Verordnungsentwurf verweist als Grundlage für den Produktpass mehrfach auf ISO-Normen und globale offene Standards, die eine Interoperabilität gewährleisten sollen. Die eindeutige Produktidentifizierung wird auch als grundlegendes Element für die Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette angesehen. Als unabhängige Non-Profit-Organisation erfüllt GS1 genau diese Anforderungen, was laut Gregor Herzog „für uns von Anfang an als Aufruf zum Handeln galt“. Entsprechend eifrig wird auch bei GS1 in Europe gearbeitet.

Für den Lebensmittelhandel ist es auch wichtig zu wissen, dass die Verpackungsverordnung damit eng in Zusammenhang steht. Mit Ende November wird diese erwartet. Und sie betrifft im weiteren Sinne Lebensmittel wie auch Non Food-Produkte.

Denkt man noch einen Schritt weiter, so wird auch in Zukunft das angedachte Lieferkettengesetz damit verbunden werden. In einem Due Diligance-Verfahren muss man sicherstellen, dass man sich für seine Produkte um soziale Standards bemüht hat. An einem „Supply Chain Due Diligance Act“ wird aktuell gearbeitet.

Gabriele Jiresch

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geschrieben am

11.11.2022