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Unibox, einer der ersten unbemannten Stores in Österreich

Die Schließung der UNIBoxen

Laut Verfassungsgerichtshof seien Selbstbedienungsboxen nicht als Warenausgabeeinrichtungen (Automaten) zu betrachten und somit nicht von den Einschränkungen des Öffnungszeitengesetzes ausgenommen.

Aufgrund eines Entscheids des Verfassungsgerichtshofes sind die UNIBoxen nicht als Automaten zu betrachten und deshalb nicht von den Einschränkungen des Öffnungszeitengesetzes ausgenommen. Nun schließen mit Ende des Monats 17 UNIBoxen für immer. „Wir fallen eben nicht ins Automatengesetzt von 1983. Bei einem Automaten zahlt der Konsument, wählt dann und das Produkt kommt zu ihm. Bei unseren UNIBoxen ist es anders: der Kunde registriert sich, kauft ein (wählt seine Produkte) und bezahlt dann“, erklärt der Geschäftsführer der UNIGruppe, Dr. Andras Haider. Für ihn waren die UNIBoxen ein zukunftsträchtiges Modell, das den Wünschen der Konsumenten entsprach: dort, wo kein Nahversorger hinkam, dann, wenn alle anderen geschlossen halten, dann sollten die UNIBoxen zum Zug kommen und kleine Orte mit Lebensmittel versorgen. Aber nun muss man sich an die gesetzlichen Öffnungszeiten (Österreich: 72 Wochenstunden, OÖ: 76 Wochenstunden) halten, somit macht es das Geschäftsmodell unrentabel.

Fragt man sich, warum „Bauernboxen“ 24 Stunden verfügbar sein dürfen, so sieht das Gesetz diese als Automaten UND wenn sie neben den eigenen Produkten nur 25% fremde Ware zukaufen, dürfen sie 24/7 offen haben.

Hybrid lebt auf

Nachdem das Aus für die UNIBoxen ein herber Schlag für die Betroffenen ist, will man sich bei UniGruppe auf die Hybrid-Varianten bei Nah&Frisch konzentrieren, die es einem Kaufmann/einer Kauffrau leichter macht an verkaufsschwachen Tagen Ware anzubieten – selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Öffnungszeiten. „Hier haben die neuen Modelle starke Relevanz“, so Haider.

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geschrieben am

09.02.2024