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Kippt die 22-Euro-Grenze?

Vertreter des österreichischen Handels forderten schon lange die Schließung der Steuerlücke "22-Euro-Mwst-Freigrenze".

Die österreichische Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Klausurtagung im Jänner 2018 eine wesentliche Zusage für Österreichs Handel getroffen: Wie Handelsverband und WKO berichten, hat die Regierung beschlossen Online-Bestellungen aus Drittstaaten künftig ab dem ersten Cent zu verzollen und zu versteuern. Aktuell liegt die Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze bei 22 Euro, was insbesondere von asiatischen Online-Händlern mit allen legalen und illegalen Mitteln ausgenützt wird. Die neue Regelung soll ab 2020 in Kraft treten. Bisher war geplant, die Freigrenze von 22 Euro für Kleinsendungen aus Drittstaaten erst 2021 europaweit abzuschaffen.

Jährlich gelangen 560 Mio. chinesische Pakete im Cross-Border-Handel über dominante chinesische Versandhändler in die Europäische Union. 97 % dieser Sendungen kommen gänzlich zoll- und mehrwertsteuerfrei in die EU und ein Großteil der restlichen 3 % zumindest ohne Einfuhrzoll. Möglich wird diese Steuerumgehung durch die EU-Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Postlieferungen aus Drittländern unter 22 Euro Warenwert sowie durch die Zollfreigrenze von 150 Euro. Viele asiatische Online-Händler nutzen diese Freigrenzen mit allen Mitteln aus, u.a. indem sie Sendungen bewusst falsch deklarieren. "Den EU-Staaten entgehen dadurch Millionen an Steuereinnahmen, gleichzeitig werden heimische Händler aus dem Markt gedrängt, da die asiatische Konkurrenz ihre Billigprodukte noch günstiger anbieten kann. Das Schadensausmaß durch entgangene Umsatzsteuerzahlungen liegt in Österreich bei mehr als 120 Mio. Euro und europaweit bei rund 7 Mrd. Euro", so Handelsverband-Vizepräsident Frank Hensel.

"Das ist ein entscheidender Schritt Richtung fairer Wettbewerb im eCommerce", bestätigt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. "Damit schließt Österreich diese Steuerlücke bereits ein Jahr früher als andere EU-Staaten. Auch der Finanzminister wird sich über die Mehreinnahmen freuen", so Will.

„Die EU-Mitgliedstaaten haben jahrelang tatenlos zugesehen, wie stationäre und lokale Onlinehändler einem ruinösen Wettbewerb aus China ausgesetzt wurden. Die Bundesregierung greift nun vorzeitig ein und stärkt den heimischen Handelsbetrieben den Rücken“, betont die Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der WKÖ, Iris Thalbauer. „Dass die Abschaffung der Freigrenze bereits 2020 kommt, ist ein wichtiger Erfolg für den österreichischen Handel und stärkt die heimischen Betriebe im Wettbewerb mit ausländischen Online-Giganten außerhalb der EU.“

Um das Problem der Unterdeklarierung der Warenwerte beim Direktversand aus dem Drittland zu lösen, fordert die Bundessparte Handel zudem, die Kontrolldichte bei der Zollüberprüfung zu erhöhen. „Es muss eine leistungsfähige Zollbehörde installiert werden, die effiziente und systembasierte Kontrolllösung anwendet und den Personalstand in diesem Prüfsegment aufstockt“, so Thalbauer. 

Sie fordert in diesem Zusammenhang außerdem, die öffentliche Verwaltung zu modernisieren: „Durch den Einsatz moderner Technologien wie Paketscanner oder künstlicher Intelligenz kann die Überprüfung der Pakete automatisiert werden.“ Dazu müsste die Zollbehörde offen für neue Technologien und Start-Up-Lösungen sein. 

In Schweden wurde die Freigrenze bereits im März 2018 abgeschafft. „Die österreichische Post soll die Überprüfungsaufgabe und die Zolldeklaration übernehmen können. Im Gegenzug kann die Post wie in Schweden eine Postgebühr einheben, um die anfallenden Kosten zu decken“, so Thalbauer abschließend.

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geschrieben am

11.01.2019