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Öffnung nur bis 19 Uhr

Einheitliche Öffnung bis 19 Uhr gefordert

Handelsverband empfiehlt Änderung der Öffnungszeitenregelung für Lockdown-Zeit.

Der Handelsverband begrüßt die geplante befristete Anpassung der Öffnungszeiten im stationären Handel für die Zeit der Ausgangsbeschränkungen und hofft nun auf eine zeitnahe Verordnung des Gesundheitsministeriums, um Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung zu gewährleisten.

Zahlreiche Handelsunternehmen sehen diese Notwendigkeit, um die gesundheitsbehördliche Intention der Ausgangsbeschränkungen zu unterstützen. Konkret sollen die Öffnungszeiten im November abends einheitlich mit 19:00 Uhr beschränkt sein. Der Handelsverband steht hierzu seit dem Wochenende mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Austausch.

Hintergrund: Derzeit sind etwa in Shoppingcentern Offenhaltepflichten für die Händler bis 21:00 Uhr vorgesehen. Gemäß der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die bereits heute Nacht in Geltung tritt, dürfen Kunden jedoch den eigenen privaten Wohnbereich von 20:00 bis 6:00 Uhr – außer für die fünf in der Verordnung genannten Gründe – nicht verlassen.

"Die Ausgangsbeschränkungen machen eine temporäre Anpassung der Öffnungszeiten erforderlich. Ein einheitlicher Ladenschluss um 19:00 Uhr würde sowohl den Mitarbeitern als auch den Unternehmen sowie den Kunden Planungssicherheit geben. Allerdings darf die Beschränkung der Öffnungszeiten nur so lange gelten wie die Ausgangsregelung", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

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geschrieben am

02.11.2020