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Mehr Bewegungsfreiheit für Milchkühe im AMA-Gütesiegel per 2024

AMA-Gütesiegel: Ende der dauernden Anbindehaltung

Mehr Bewegungsfreiheit für Milchkühe im AMA-Gütesiegel per 2024.

Im AMA-Fachgremium Milch und Milchprodukte einigten sich die Teilnehmer auf ein Ende der dauernden Anbindehaltung aller Rinder im AMA-Gütesiegel-Programm Milch per 1. Jänner 2024.

Laut Gesetz ist die dauernde Anbindehaltung von Rindern in Neubauten seit 2005 verboten. In früher errichteten Stallungen ist sie in Ausnahmefällen noch bis 2030 erlaubt, wenn die örtlichen oder geografischen Gegebenheiten einen Umbau in einen Laufstall oder einen Weidegang nicht möglich machen.

Zahlreiche Molkereien beziehen aufgrund der Forderungen der Märkte nur mehr Milch von Lieferanten ohne dauernde Anbindehaltung. Für weitere Verbesserungen der Tierhaltungsstandards und um den Anforderungen in Österreich und auf den Exportmärkten gerecht zu werden, hat sich die AMA-Marketing entschlossen, das Verbot der dauernden Anbindehaltung früher umzusetzen. Die Anbindehaltung mit Weide, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr ist im AMA-Gütesiegel-Programm Milch ab 1. Jänner 2024 nicht mehr zulässig. Die entsprechenden Vorschläge für die Richtlinienänderung wurde in den vergangenen Monaten mit den Branchenvertretern erarbeitet. 

„Damit setzt das AMA-Gütesiegel gemeinsam mit der Branche einen weiteren Schritt bei der Weiterentwicklung einer Tierhaltung, die von Konsumenten anerkannt wird. So wie mit unserem Masterplan Schwein, der einen früheren Ausstieg aus dem Vollspaltenboden im AMA-Gütesiegel vorsieht, möchten wir auch bei der Milchviehhaltung Taktgeber sein“, erklärt Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing.

Dir. Helmut Petschar in seiner Funktion als Präsident der Vereinigung österreichischer Milchverarbeiter (VÖM): "Zusätzlich wird im AMA System ein freiwilliges Modul „Tierhaltung +“ eingerichtet, welches zusätzliche, höhere Tierwohlstandards garantiert. Darin sind nicht nur strengere Tierhaltungsstandards vorgesehen, sondern auch zusätzliche Kontrollen im Bereich Tierwohl sowie Dokumentationen im Bereich Medikamenteneinsatz und beim Tiergesundheitsmonitoring. In der Umsetzung dieser Programme wird auf die Zusammenarbeit mit dem Tiergesundheitsdienst gesetzt. Mit diesem Modul soll auch ein mit der deutschen Haltungsformkennzeichnung der Initiative Tierwohl (ITW) kompatibles Tierhaltungskennzeichnungsmodell in Österreich geschaffen werden. Damit soll die weitere Exportmöglichkeit nach Deutschland gesichert werden, zumal von mehreren deutschen Handelsketten verschiedene Tierhaltungsstandards als Voraussetzung für die weitere Liefermöglichkeit bereits angekündigt wurden, und der deutsche Milchmarkt mit einem Anteil von ca. 25 % am Gesamtabsatz für Österreich sehr wichtig ist“.

Petschar erachtet es daher als gemeinsame Aufgabe der Molkereien, Kammern und der öffentlichen Dienststellen für die betroffenen Landwirte durch Unterstützung in Form von Beratung und Zuschüssen für Investitionen geeignete, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, zumal viele dieser Betriebe in Berg- oder benachteiligten Gebieten arbeiten und der Erhalt dieser Betriebe sehr wichtig ist.

Im AMA -Fachgremium sind neben der Milchwirtschaft und Landwirtschaft, auch der Handel und das BM für Landwirtschaft vertreten. Mit dem einstimmigen Beschluss sieht Petschar hier auch die Verantwortung all dieser Organisationen, den Weg zur Schaffung von mehr Tierwohl gemeinsam und verantwortungsvoll umzusetzen. „Den betroffenen Milchbauern muss hier geholfen werden und den Produkten, die diesen allseits gewünschten Standards entsprechen, soll beim Einkauf der Vorzug gegeben werden“, ergänzte Petschar.

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geschrieben am

01.08.2022