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15-Warengruppenregelung bleibt bestehen

15-Warengruppenregelung bleibt bestehen

Eine Verlängerung der Regelung um fünf Jahre wurde erreicht. Damit ist das Zusammenfassen von Warengruppen auf Kassenbons weiter möglich.

Die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich hat sich für die Weiterführung einer an der Praxis orientierten Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht stark gemacht: „Es ist gelungen, dass die so genannte 15-Warengruppen-Regelung um fünf Jahre, und zwar bis 31. Dezember 2025, verlängert wird“, freut sich Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel. Ursprünglich wäre damit Ende 2020 Schluss gewesen.

Der Wegfall der 15-Warengruppen-Regelung hätte bedeutet, dass auf Kassenbelegen Sammelbegriffe wie „Getränk“ oder „Obst“ nicht mehr erlaubt gewesen wären. Stattdessen hätten Marke und Menge der gekauften Produkte genau angeführt werden müssen. Das hätte aber auch für alle Händler zwingend Scannerkassen bzw. elektronische Warenwirtschaftssysteme nötig gemacht. Unternehmen, die keine elektronische Warenwirtschaft samt Scannerkassen im Einsatz haben, können weiterhin 15 Warengruppen vorab definieren. Diese werden in die Kassa einprogrammiert. Am Beleg scheint dann eine dieser Warengruppen-Bezeichnungen auf. 

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geschrieben am

20.12.2019