Unimarkt Lösungen in greifbarer Nähe
Die positive Entscheidung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zu den Übernahmeplänen von SPAR und REWE schafft für Unimarkt wesentliche Klarheit im laufenden Restrukturierungsprozess. Insgesamt wurde der Weg für die Übernahme von 43 Standorten durch die beiden Handelskonzerne freigemacht, wodurch ein zentraler Beitrag zur Sicherung der regionalen Nahversorgung geleistet wird. Die Übergaben sollen überwiegend im ersten Quartal 2026 erfolgen.
Darüber hinaus konnten für sechs weitere Standorte tragfähige Perspektiven entwickelt werden, überwiegend mit einer Fortführung als Lebensmittelhandelsfilialen. Damit liegen für rund 50 der insgesamt etwa 90 Unimarkt-Standorte konkrete Nachfolgelösungen vor. Für weitere rund zehn Standorte werden Gespräche mit selbstständigen Kaufleuten geführt. Laut Geschäftsführer Andreas Hämmerle sei es trotz eines herausfordernden Marktumfeldes gelungen, wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu erarbeiten, die sowohl die Interessen der Regionen als auch der Nahversorgung berücksichtigen.
Für rund 30 Standorte konnte hingegen keine nachhaltige Weiterführung erzielt werden. Diese Filialen werden schrittweise geschlossen. Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde ein Sozialplan umgesetzt, der bereits Ende Oktober 2025 abgeschlossen wurde.
Regional verteilen sich die fixierten Übergaben vor allem auf Oberösterreich, die Steiermark und Niederösterreich, ergänzt durch einzelne Standorte in Salzburg und dem Burgenland. Die übernommenen Märkte sollen unter neuer Führung weiterbetrieben werden und damit die Versorgung in den jeweiligen Gemeinden sichern.
Unimarkt und Rewe: Genehmigung mit wettbewerblichen Auflagen
Die BWB genehmigte die Übernahme von 20 Unimarkt-Standorten durch die Rewe International AG. Für zehn dieser Standorte wurden wettbewerbliche Auflagen festgelegt. Ein ursprünglich geplanter zusätzlicher Standort wurde von Rewe aus internen Gründen zurückgezogen.
Zentrales Element der Prüfung war die Analyse der lokalen Wettbewerbssituation im vollsortierten Lebensmitteleinzelhandel. Die BWB bewertete jeden Standort einzeln und berücksichtigte unter anderem Einzugsgebiete, Erreichbarkeit alternativer Anbieter, Konsumentenverhalten sowie die Auswirkungen auf regionale Lieferantinnen und Lieferanten. Die räumliche Marktabgrenzung erfolgte überwiegend anhand von Einzugsbereichen zwischen zehn und 20 Autominuten, mit geringeren Radien in urbanen Lagen.
Kern der Auflagen ist die sogenannte Adeg-Kaufleute-Regelung: An zehn Standorten verpflichtet sich Rewe, diese langfristig von selbstständigen Adeg-Kaufleuten betreiben zu lassen. Diese verfügen über weitgehende Preis- und Sortimentsfreiheit und bleiben offen für die Belieferung durch regionale Produzenten. Die Auflagen gelten für zehn Jahre und sollen sowohl den Wettbewerb als auch die regionale Vielfalt im Angebot sichern. Der Bundeskartellanwalt war in den Prozess eingebunden und stimmte der Freigabe zu.
Unimarkt und Spar: umfangreiche Auflagen zur Sicherung der Vielfalt
Auch die Übernahme von 23 Unimarkt-Standorten durch Spar wurde von der BWB genehmigt, allerdings mit Auflagen für 17 Standorte. Die wettbewerbliche Prüfung folgte dabei denselben Grundsätzen wie im Fall Rewe und umfasste ebenfalls eine standortbezogene Analyse der lokalen Märkte sowie der Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten und regionale Lieferketten.
Spar verpflichtete sich an den betroffenen Standorten zur Umsetzung einer Kaufleute-Auflage. Diese sieht vor, dass die Märkte über einen langen Zeitraum von selbstständigen Spar-Kaufleuten geführt werden, die eigenständig über Preise und Sortimente entscheiden können. Damit soll nicht nur der Wettbewerb zu anderen Handelsketten, sondern auch innerhalb des Spar-Systems gestärkt werden. Die Belieferung durch regionale und lokale Lieferanten bleibt ausdrücklich möglich. Die Laufzeit der Auflagen beträgt je nach Standort zehn beziehungsweise 20 Jahre.
Zusätzlich wurde für sieben Standorte ein erweitertes Übernahmeverbot vereinbart: Innerhalb eines Radius von fünf Autofahrminuten darf Spar für 20 Jahre keine weiteren Lebensmitteleinzelhandelsstandorte erwerben, sofern diese unterhalb der gesetzlichen Anmeldeschwellen liegen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine weitere Konzentration in bereits stark verdichteten Märkten zu verhindern und die Vielfalt der regionalen Nahversorgung langfristig zu sichern. Laut BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf wirken insbesondere die langen Auflagenlaufzeiten stabilisierend auf Wettbewerb und Struktur des Lebensmitteleinzelhandels.
Standorte im Detail
Folgende Standorte können von Rewe (davon 10 mit Auflagen) übernommen werden:
- 1. Hauptstraße 33, 4770 Andorf (Auflagenstandort)
- 2. Auleitenstraße 1, 4890 Frankenmarkt (Auflagenstandort)
- 3. Hauptstraße 63, 4673 Gaspoltshofen
- 4. Vogeltennstraße 2, 4293 Gutau
- 5. An der Kreuzstraße 2, 4792 Münzkirchen
- 6. Linzerstraße 24, 4501 Neuhofen an der Krems
- 7. Bahnhofstraße 11, 4720 Neumarkt im Hausruckkreis
- 8. Kammer, 4974 Ort im Innkreis
- 9. Marktstraße 3, 4760 Raab (Auflagenstandort)
- 10. Linzer Straße 15, 4840 Vöcklabruck
- 11. Stelzhamerstraße 17, 4870 Vöcklamarkt
- 12. Markt 23f, 4391 Waldhausen (Auflagenstandort)
- 13. Weitersfelden 116, 4272 Weitersfelden (Auflagenstandort)
- 14. Roseggerstraße 19, 8184 Anger (Auflagenstandort)
- 15. Eibiswald 477, 8552 Eibiswald
- 16. Hausmannstättener Straße 78, 8072 Fernitz (Auflagenstandort)
- 17. St. Oswald 65, 8113 St. Oswald ob Plankenwarth (Auflagenstandort)
- 18. Dietmannsdorferstraße 346, 8181 St. Ruprecht (Auflagenstandort)
- 19. Schwarzer Weg 1, 3363 Neufurth
- 20. Moidrams 99, 3910 Zwettl (Auflagenstandort)
Rewe hat am 28.01.2026 die geplante Übernahme des Standorts Grazerstraße 30, Lebring aus unternehmensinternen Gründen zurückgezogen, sodass nur mehr 20 Standorte durch Rewe übernommen werden.
Adeg-Kaufleute-Auflage
Rewe verpflichtet sich bei 10 der 20 angemeldeten Standorte zu einer sogenannten „Kaufleute-Auflage“:
- Andorf
- Frankenmarkt
- Raab
- Waldhausen
- Weitersfelden
- Anger
- Fernitz
- St. Oswald
- St. Ruprecht
- Zwettl
Folgende Standorte können von Spar (davon 17 mit Auflagen) übernommen werden:
- 1. Adnet 400, 5421 Adnet (Auflagenstandort)
- 2. Altaussee 160, 8992 Altaussee (Auflagenstandort)
- 3. Ischlerstraße 317, 8990 Bad Aussee (Auflagenstandort)
- 4. Hauptplatz 22–25, 8330 Feldbach/Thaller
- 5. Dr.-Rennerstraße 1, 4210 Gallneukirchen (Auflagenstandort)
- 6. Waltendorfer Hauptstraße 121, 8042 Graz/Waltendorf (Auflagenstandort)
- 7. Hauptstraße 69, 4232 Hagenberg (Auflagenstandort)
- 8. Raiffeisenplatz 7, 3452 Heiligeneich
- 9. Untere Gewerbezeile 1, 4202 Hellmonsödt (Auflagenstandort)
- 10. Gewerbepark Süd 1, 3052 Innermanzing
- 11. Kellau 195, 5431 Kuchl (Auflagenstandort)
- 12. Ludersdorf 193, 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf
- 13. Hauptstraße 570, 3034 Maria Anzbach (Auflagenstandort)
- 14. Grimburgstraße 2, 3124 Oberwölbling (Auflagenstandort)
- 15. Sebersdorf 312, 8272 Sebersdorf (Auflagenstandort)
- 16. Oberwarterstraße 339, 7535 St. Michael im Burgenland (Auflagenstandort)
- 17. Aschacherstraße 25, 4400 Steyr/Christkindl (Auflagenstandort)
- 18. Thalstraße 301, 8051 Thal (Auflagenstandort)
- 19. Stubalpenstraße 10, 8741 Weißkirchen (Auflagenstandort)
- 20. Gleinkerseestraße 32, 4580 Windischgarsten
- 21. Stadtplatz 6, 8680 Mürzzuschlag (Auflagenstandort)
- 22. Lendplatz 395, 8970 Schladming (Auflagenstandort)
- 23. Bräuhof 42, 8993 Grundlsee
Spar Kaufleute-Auflage
Spar verpflichtet sich bei 17 der 23 angemeldeten Standorte zu einer sogenannten „Kaufleute-Auflage“:
- Altaussee
- Bad Aussee
- Hagenberg
- Maria Anzbach
- Oberwölbling
- St. Michael
- Thal bei Graz
- Weißkirchen
- Mürzzuschlag
- Schladming
- Adnet
- Gallneukirchen
- Graz / Waltendorf
- Hellmonsödt
- Kuchl
- Sebersdorf
- Steyr / Christkindl
Die Auflage stellt sicher, dass die übernommenen Standorte über einen langfristigen Zeitraum von selbstständigen Spar-Kaufleuten betrieben werden.
Übernahmeverbot
An sieben der 17 Auflagenstandorte verpflichtet sich Spar für die Dauer von 20 Jahren zusätzlich, innerhalb eines Radius von fünf Autofahrminuten keine weiteren Lebensmitteleinzelhandelsstandorte zu erwerben. Dies betrifft folgende Standorte:
- Adnet
- Gallneukirchen
- Graz / Waltendorf
- Hellmonsödt
- Kuchl
- Sebersdorf
- Steyr / Christkindl