Handels-KV 2026 vor Neuverhandlungen?
Die anhaltend hohe Inflation bringt den zweijährigen Handelskollektivvertrag ins Wanken. Ursprünglich hatten sich Gewerkschaft und Handelsvertreter im Vorjahr auf eine gestaffelte Gehaltserhöhung für 2026 geeinigt, die von der Inflationsentwicklung abhängt.
Steigt die Teuerung zwischen Oktober 2024 und September 2025 jedoch auf drei Prozent oder mehr, verliert die Vereinbarung ihre Gültigkeit. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir neu verhandeln müssen“, erklärte WKO-Handelsobmann Rainer Trefelik.
Derzeit liegt die rollierende Inflation (September 2024 bis August 2025) bei 2,8 Prozent. Im August stieg die Rate auf 4,1 Prozent, und auch für September wird ein ähnlich hoher Wert erwartet.
Die im Vorjahr beschlossene Staffelung sah vor: Bei bis zu 2,3 Prozent Inflation sollte ein Plus von 0,5 Prozent über der Teuerung erfolgen, bei 2,4 bis 2,5 Prozent ein Aufschlag von 0,4 Prozent, bei 2,6 Prozent noch 0,3 Prozent, bei 2,7 Prozent 0,2 Prozent und bei 2,8 Prozent lediglich 0,1 Prozent. Ab 2,9 Prozent wäre nur die Inflation abgegolten worden. Für eine Inflation ab drei Prozent sind Neuverhandlungen verpflichtend vorgesehen.